„Tatsächliche Eintragungen“ sind zu beauskunften, es reicht nicht „Überschriften“ bekannt zu geben
Die DSB hat sich in einer erst kürzlich (DSB-D123.921/0005-DSB/2019, 26.7.2019), nach einem Verfahren vor dem BVwG veröffentlichten Entscheidung, zur Frage der „Auskunft über Datenkategorien“ geäußert. Demnach sind „tatsächliche Eintragungen“ (wie Namen, steuerrelevante Angaben) zu beauskunften, und es reicht nicht „Überschriften“ bekannt zu geben.