Rechtssicherheit bei der Verwendung von Google Analytics

Wie die Datenschutzbehörde nunmehr sogar selbst auf Ihrer Website (www.dsb.gv.at) darlegt, ist zu GZ D155.027, 2021-0.586.257 eine Entscheidung betreffend die Verwendung von Google Analytics als Analyse-Tool auf Webseiten gefällt worden.