Die Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie bringt umfangreiche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich
Die HinweisgeberRL der EU ist in Österreich bis zum 17.12.2021 umzusetzen, und bringt für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern bereits am 17.12.2021 (und für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern ab 17.12.2023) umfangreiche Verpflichtungen.