
Wir wünschen einen sicheren Start ins neue Jahr!
Ein ereignisreiches Jahr ist vor wenigen Tagen zu Ende gegangen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen von Herzen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken.
Ein ereignisreiches Jahr ist vor wenigen Tagen zu Ende gegangen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen von Herzen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken.
Die Digitalisierung schreitet mit immer größeren Schritten voran. Ob Homeoffice oder die (Weiter-)Entwicklung von Onlineshops, die Digitalisierung hat durch die Pandemie noch einen großen Sprung nach vorne gemacht.
Wie die Datenschutzbehörde nunmehr sogar selbst auf Ihrer Website (www.dsb.gv.at) darlegt, ist zu GZ D155.027, 2021-0.586.257 eine Entscheidung betreffend die Verwendung von Google Analytics als Analyse-Tool auf Webseiten gefällt worden.
Der Transfer personenbezogener Daten über Ländergrenzen hinweg ist Bestandteil der digitalen Welt. Das EU-Datenschutzrecht setzt dem Transfer personenbezogener Daten jedoch Grenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das mit der Schrems-Rechtsprechung bereits zweimal – und vor allem mit seiner Entscheidung vom 16.7.2020 – ausdrücklich betont. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat nun hierauf reagiert – und die EU-Kommission ebenso auf die geänderten Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die HinweisgeberRL der EU ist in Österreich bis zum 17.12.2021 umzusetzen, und bringt für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern bereits am 17.12.2021 (und für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern ab 17.12.2023) umfangreiche Verpflichtungen.
Die DSB hat sich in einer erst kürzlich (DSB-D123.921/0005-DSB/2019, 26.7.2019), nach einem Verfahren vor dem BVwG veröffentlichten Entscheidung, zur Frage der „Auskunft über Datenkategorien“ geäußert. Demnach sind „tatsächliche Eintragungen“ (wie Namen, steuerrelevante Angaben) zu beauskunften, und es reicht nicht „Überschriften“ bekannt zu geben.
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