Transfer personenbezogener Daten in Drittländer – Neuheiten auf EU-Ebene?

Der Transfer personenbezogener Daten über Ländergrenzen hinweg ist Bestandteil der digitalen Welt. Das EU-Datenschutzrecht setzt dem Transfer personenbezogener Daten jedoch Grenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das mit der Schrems-Rechtsprechung bereits zweimal – und vor allem mit seiner Entscheidung vom 16.7.2020 – ausdrücklich betont. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat nun hierauf reagiert – und die EU-Kommission ebenso auf die geänderten Anforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).