Die Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie bringt umfangreiche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich

Die HinweisgeberRL der EU ist in Österreich bis zum 17.12.2021 umzusetzen, und bringt für Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern bereits am 17.12.2021 (und für Unternehmen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern ab 17.12.2023) umfangreiche Verpflichtungen.
„Tatsächliche Eintragungen“ sind zu beauskunften, es reicht nicht „Überschriften“ bekannt zu geben

Die DSB hat sich in einer erst kürzlich (DSB-D123.921/0005-DSB/2019, 26.7.2019), nach einem Verfahren vor dem BVwG veröffentlichten Entscheidung, zur Frage der „Auskunft über Datenkategorien“ geäußert. Demnach sind „tatsächliche Eintragungen“ (wie Namen, steuerrelevante Angaben) zu beauskunften, und es reicht nicht „Überschriften“ bekannt zu geben.
Strafen: Die Schonzeit bei Datenschutzverstößen ist vorbei!

Im Hinblick auf die Einführung der DSGVO im Mai 2018 und der von der Datenschutzbehörde angekündigten Absicht, mehr zu beraten als zu strafen, wird nach 1 1/2 Jahren Schonzeit nun langsam abgegangen.